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Honorierung - Sponsoring - Beratungsförderung

 

Unsere Beratungsleistungen erbringen wir auf der Grundlage der mit Ihnen abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung. Im Rahmen unserer Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO besitzen wir auch die Erlaubnis zur Vermittlung von Versicherungen. Im Rahmen des LVRG – Lebensversicherungsreformgesetz - gehen die meisten Versicherer dazu über, Ihren Kunden zunehmend Nettopolicen anzubieten, aus denen der Vermittler keine Provision erhält. Sofern wir Ihnen dennoch einen provisionspflichtigen Tarif anbieten, werden wir Ihnen den entsprechenden Provisionserlös offen legen und mit unseren Honorarforderungen aus der mit Ihnen abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung in voller Höhe verrechnen.

 

RKW Hessen

 

Unsere Beratungsleistungen können teilweise mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und der Europäischen Union gefördert werden. Wir sind als Beratungspartner beim RKW-Hessen registriert, informieren Sie gerne über die Bedingungen und übernehmen für Sie die Antragstellung.

 

Über die einzelnen Förderprogramme informieren wir Sie gerne auf der Grundlage Ihrer Projektanforderungen.

 

 

unternehmensWert: Mensch – das Förderprogramm für den Klein- und Mittelstand

Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft. Schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und zu binden. Bieten Ihre Arbeitszeitregelungen und Vergütungsstrukturen genügend Anreize zur Förderung der Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, mehr Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit, Einsatzort und geänderten Verantwortungsbereichen zu zeigen?

Diese und andere Herausforderungen können im Rahmen einer Kurzberatung sehr wirkungsvoll bearbeitet werden. Das Programm fördert die Inanspruchnahme einer Erst- und Fachberatung durch Betriebe, die

 

  • natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sind, ausgenommen juristische Personen des privaten Rechts, an denen Bund, Länder und/oder Gemeinden / Gemeindeverbände zu mehr als 50 Prozent beteiligt sind,
  • weniger als 250 Beschäftigte haben (bei der Berechnung bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte – auch geringfügig Beschäftigte – sind anteilig zu berücksichtigen,
  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland haben,
  • Mindestens eine/n vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtige/n Arbeitnehmer/in beschäftigen und
  • Seit mindestens fünf Jahren bestehen.

Gefördert wird eine Fachberatung zwischen ein und 10 Beratungstagen unabhängig von der Betriebsgröße mit einem Zuschuss von 50-80% der Beratungskosten. Ein Beratungstag umfasst acht Stunden. Über weitere Einzelheiten informieren wir Sie gerne individuell.

Lassen Sie sich beraten!

 

 

Rufen Sie uns an!

Wir sind gerne für Sie da:

Tel. 06103/936015

Oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf.

 

RKW Hessen

 

Beratungsförderung

RKW Hessen GmbH